Prüfungsvoraussetzungen

K. Asai Sensei

Um zu einer Prüfung zugelassen zu werden, muss der Prüfling die Voraussetzungen 1.1.1 bis 1.1.6 erfüllen:

1.1.1 Mitgliedschaft im Aikikai Deutschland, Fachverband für Aikido e.V., nachgewiesen durch den Besitz eines Aikidōpasses mit gültiger Jahressichtmarke

1.1.2 Unterschrift der verantwortlichen Übungsleiter auf dem Prüfungsantrag

1.1.3 Mindestvorbereitungszeit bei nicht weniger als zwei Zeitstunden Training pro Woche

10. Kyū – 4. Kyū:       6. Monate zwischen den einzelnen Graden,
   4. Kyū – 2. Kyū:      8. Monate zwischen den einzelnen Graden,
   2. Kyū – 1. Kyū:    10. Monate zwischen den einzelnen Graden,
   1. Kyū – 1. Dan:    18. Monate zwischen den einzelnen Graden,
   1. Dan – 2. Dan:    24. Monate zwischen den einzelnen Graden,
   2. Dan – 3. Dan:    36. Monate zwischen den einzelnen Graden,
   3. Dan – 4. Dan:    48. Monate zwischen den einzelnen Graden

 

1.1.4 Erforderliche Zahl an bestätigten LE (Lehrgangseinheiten, siehe 1.2) auf seiner Lehrgangs-karte seit seiner letzten bestandenen Aikidoprüfung:

zum 5. Kyū: keine bestätigten LE erforderlich

zum 4. Kyū: keine bestätigten LE erforderlich,

zum 3. Kyū:  zwei  bestätigte   LE vom Vorsitzenden des ALP,

zum 2. Kyū:    drei  bestätigte  LE, mindestens 2 davon vom Vorsitzenden des ALP,

zum 1. Kyū:    fünf  bestätigte  LE, mindestens 3 davon vom Vorsitzenden des ALP,

zum 1. Dan: sechs bestätigte  LE, mindestens 4 davon vom Vorsitzenden des ALP,

zum 2. Dan:  zwölf bestätigte  LE  von 3 verschiedenen Spezial* und sechs bestätigte LE 

                        von 3 verschiedenen Wochenend- bzw. Regionallehrgängen vom Vorsitzenden des ALP,

zum 3. Dan: sechzehn bestätigte LE von 4 verschiedenen Spezial*– und acht bestätigte LE

                       von 4 verschiedenen Wochenend- bzw. Regionallehrgängen vom Vorsitzenden des ALP,

zum 4. Dan: zwanzig  bestätigte LE von 5 verschiedenen Spezial*– und zehn bestätigte LE

                       von 4 verschiedenen Wochenend- bzw. Regionallehrgängen vom Vorsitzenden des ALP*

 

 

Speziallehrgänge sind mehrtägige Lehrgänge: Osterlehrgang, Pfingstlehrgang, Sommerlehrgang und Winterlehrgang.