Um zu einer Prüfung zugelassen zu werden, muss der Prüfling die Voraussetzungen 1.1.1 bis 1.1.6 erfüllen:
1.1.1 Mitgliedschaft im Aikikai Deutschland, Fachverband für Aikido e.V., nachgewiesen durch den Besitz eines Aikidōpasses mit gültiger Jahressichtmarke
1.1.2 Unterschrift der verantwortlichen Übungsleiter auf dem Prüfungsantrag
1.1.3 Mindestvorbereitungszeit bei nicht weniger als zwei Zeitstunden Training pro Woche
10. Kyū – 4. Kyū: 6. Monate zwischen den einzelnen Graden,
4. Kyū – 2. Kyū: 8. Monate zwischen den einzelnen Graden,
2. Kyū – 1. Kyū: 10. Monate zwischen den einzelnen Graden,
1. Kyū – 1. Dan: 18. Monate zwischen den einzelnen Graden,
1. Dan – 2. Dan: 24. Monate zwischen den einzelnen Graden,
2. Dan – 3. Dan: 36. Monate zwischen den einzelnen Graden,
3. Dan – 4. Dan: 48. Monate zwischen den einzelnen Graden
1.1.4 Erforderliche Zahl an bestätigten LE (Lehrgangseinheiten, siehe 1.2) auf seiner Lehrgangs-karte seit seiner letzten bestandenen Aikidoprüfung:
zum 5. Kyū: keine bestätigten LE erforderlich
zum 4. Kyū: keine bestätigten LE erforderlich,
zum 3. Kyū: zwei bestätigte LE vom Vorsitzenden des ALP,
zum 2. Kyū: drei bestätigte LE, mindestens 2 davon vom Vorsitzenden des ALP,
zum 1. Kyū: fünf bestätigte LE, mindestens 3 davon vom Vorsitzenden des ALP,
zum 1. Dan: sechs bestätigte LE, mindestens 4 davon vom Vorsitzenden des ALP,
zum 2. Dan: zwölf bestätigte LE von 3 verschiedenen Spezial* und sechs bestätigte LE
von 3 verschiedenen Wochenend- bzw. Regionallehrgängen vom Vorsitzenden des ALP,
zum 3. Dan: sechzehn bestätigte LE von 4 verschiedenen Spezial*– und acht bestätigte LE
von 4 verschiedenen Wochenend- bzw. Regionallehrgängen vom Vorsitzenden des ALP,
zum 4. Dan: zwanzig bestätigte LE von 5 verschiedenen Spezial*– und zehn bestätigte LE
von 4 verschiedenen Wochenend- bzw. Regionallehrgängen vom Vorsitzenden des ALP*
Speziallehrgänge sind mehrtägige Lehrgänge: Osterlehrgang, Pfingstlehrgang, Sommerlehrgang und Winterlehrgang.